Kontaktieren Sie uns bitte für Sonderwünsche oder besondere Tarife bei langen Aufenthalten außerhalb der Hauptsaison.
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist unsere Hausdame, deren Kontaktdaten wir nach Vertragsabschluß mitteilen. Es ist niemand anderes autorisiert Aussagen im Namen der Eigentümer zu machen. Kontaktieren Sie uns bitte im Zweifelsfall direkt.
1. Wichtiges, Umgang mit der Wohnung und dem Inventar
1.1 Die Wohnung ist Ihnen bei der Ankunft gereinigt und ohne bekannte Fehler übergeben worden. Sollten Sie dennoch etwas in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand vorgefunden haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Hausverwaltung.
1.2 Die Wohnung darf maximal von der vertraglich vereinbarten Personenzahl bewohnt werden.
1.3 Das Abhalten von Parties etc. ist nicht zulässig. Das gilt nicht für übliche Familienfeiern mir Freunden.
1.4 Bitte behandeln Sie die Wohnung und ihre Einrichtungsgegenstände mit Vorsicht. Falls dennoch ein Schaden entstanden ist, informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung, damit für Sie und nachfolgende Mieter möglichst schnell Ersatz beschafft werden kann.
1.5 Als Mieter haften Sie für Beschädigungen, die Sie zu vertreten haben. Diese Schäden werden in aller Regel durch Ihre Versicherung erstattet. Kleinere Dinge wie ein versehentlich heruntergefallener Teller oder ein Glas müssen nicht ersetzt werden. Bitte informieren Sie aber ebenfalls die Hausverwaltung.
1.6 Es ist nicht zulässig, Inventar aus der Wohnung zum Strand o.ä mitzunehmen.
1.7 Bitte tragen Sie keine Straßenschuhe in der Wohnung.
1.8. Bitte entfernen Sie Sand und groben Schmutz vor dem Betreten der Wohnung und entsorgen Sie Sand nie über die Abflüsse.
1.9 Untervermietung ist nicht zulässig.
1.10 Die gewerbliche Nutzung der Wohnung ist nicht zulässig.
1.11 Aus Sicherheitsgründen ist das Verschieben größeren Möbel (z.B. Strandkorb) nicht zulässig. Nehmen Sie keine Einrichtungsgegenstände mit ins Freie.
2. Ruhezeiten und Lärmvermeidung
2.1. Jeder Mieter/jede Mieterin hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus und auf dem Grundstück unterbleibt.
2.2 In den Zeiten zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Player etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
2.3 In der Zeit der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr ist das Spielen von Instrumenten grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
2.4 An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig.
3. Sicherheit:
3.1. Die Fluchtwege (Hauseingang, Treppen und Flure) sind grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
3.2. In der Wohnung wird darum gebeten die Regeln des Umweltbundesamtes zum Lüften zu befolgen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/umwelteinfluesse-auf-den-menschen/schimmel/richtig-lueften-schimmelbildung-vermeiden
3.3. Mängel an Elektro - und Wasserleitungen sind bitte sofort die Hausverwaltung zu berichten.
3.4. Das Grillen mit Holzkohle ist weder auf dem Balkon noch in der Wohnung gestattet. Die Verwendung eines Elektrogrills ist nur auf dem Balkon zulässig.
4. Müll:
4.1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Gemeinde gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.
4.2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.
5. Rauchen:
Das Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden wir alle Kosten in Rechnung stellen, die erforderlich sind, um den Urzustand wiederherzustellen (ggf. Renovierung und Austausch des betroffenen Inventars). Weiterhin werden wir alle Kosten in Rechnung stellen, die uns selbst durch entstandene Ausfallzeiten und Regressansprüche der Folgemieter enstehen.
6. Fahrzeuge:
6.1. Das Abstellen von bis zu 2 Fahrzeugen auf den markierten Bereichen der Wohnung 4 ist auf eigene Gefahr zulässig
6.2. Es werden weder Schäden ausgeglichen, der durch Dritte an Ihren abgestellten Fahrzeugen vorgenommen werden noch werden durch uns Schäden ausgeglichen, die durch Sie an Fahrzeugen/Gegenständen Dritter vorgemommen werden.
6.3. Beim Befahren der Parkplätze ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
6.4. Fahrräder können auf eigene Gefahr im eigenen der Wohnung zugeordneten Fahrradhäuschen Nr. 4 abgestellt werden. Für Schäden wie Diebstahl oder Beschädigung haftet der Verieter nicht.
7. Kinder:
7.1. Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Dabei sind bitte die Interessen der weiteren Bewohner zu berücksichtigen.
7.2 Für Schäden am Eigentum Dritter haften die Mieter bzw. ihre Angehörigen und Kinder
8. Haustiere:
8.1. Ein kleines Haustier ist nur auf Anfrage vor Vertragsabschluß zulässig. Die Mieter sind dafür verwortlich, dass Tiere nie Sofa, Sessel oder Betten betreten.
8.2. Die Besitzer sind dazu aufgefordert, etwaige durch ihre Haustiere entstandene Verunreinigungen umgehend zu entfernen.
9. Nutzung der Waschmaschine
Bitte entfernen Sie allen Sand aus Kleidungsstücken und entfernen Sie groben Schmutz vor Nutzung der Waschmaschine. Weiterhin entfernen Sie bitte ebenfalls alle Münzen, Haarnadeln, Büroklammern etc., um die Laugenpumpe nicht zu blockieren.
10. Energie und Wasserverbrauch
Bei einem deutlich überdurchchnittlichen Energie- oder Wasserverbrauch während der Mietzeit behalten wir uns eine Nachbelastung vor.
11. Missachtung der Hausordnung
Bei Missachtung und Verstoß gegen die Hausordnung erhält der Mieter vom Vermieter eine Abmahnung. Bei mehrfacher Abmahnung ist es dem Vermieter gestattet, den Mieter fristlos zu kündigen.Grobe Verstösse gegen die Hausordnung bedingen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht der Vermieter und resutieren in unverzüglicher Räumung. Der gesamte für die ursprüngliche Mietdauer gezahlte Mietzins wird einbehalten. Eine Aufrechnung gegen etwaige Schadensersatzansprüche ist nicht zulässig.
12. Änderungsrecht
Die vorliegende Hausordnung liegt dem Vertragsabschluss zugrunde und kann während der Mietdauer nicht zum Nachteiler des Mieters geändert werden.